Steuerliche Zusatzkompetenz
Steuerberatung mit rechtlichem Verständnis
Die Kanzlei Dr. Thomas Bock verbindet insolvenzrechtliche Beratung mit steuerlicher Erfahrung. Steuerliche Fragestellungen werden insbesondere dort relevant, wo wirtschaftliche Krisen, Unternehmensentscheidungen, Haftungsrisiken oder Auseinandersetzungen mit Finanzbehörden bestehen.
Steuerberatung als ergänzende Kanzleileistung
Der Schwerpunkt der Kanzlei liegt im Insolvenzrecht, in der Sanierung und in der Restrukturierung. Ergänzend dazu werden steuerliche Fragen bearbeitet, wenn sie mit unternehmerischen Entscheidungen, wirtschaftlichen Schwierigkeiten, Betriebsprüfungen, Haftungsfragen oder Verfahren gegenüber Finanzbehörden zusammenhängen.
Gerade in Krisensituationen lassen sich steuerliche und rechtliche Fragen häufig nicht sauber voneinander trennen. Die Verbindung aus Rechtsanwalts-, Steuerberater- und Fachanwaltsqualifikation ermöglicht eine umfassendere Einordnung des jeweiligen Sachverhalts.
Leistungen im Bereich Steuerberatung
```Steuerliche Beratung
Beratung von Privatpersonen, Selbstständigen und Unternehmen bei steuerlichen Fragestellungen, insbesondere im Zusammenhang mit wirtschaftlichen Entscheidungen und rechtlichen Risiken.
Steuererklärungen
Erstellung und Prüfung steuerlicher Erklärungen für private und unternehmerische Sachverhalte, soweit diese in den Tätigkeitsbereich der Kanzlei fallen.
Gewinnermittlungen
Unterstützung bei Gewinnermittlungen und steuerlicher Aufbereitung wirtschaftlicher Unterlagen für Selbstständige, Freiberufler und Unternehmen.
Finanzbuchhaltung
Steuerliche Begleitung laufender Finanzbuchhaltung und Auswertung wirtschaftlicher Zahlen im Zusammenhang mit Beratung, Sanierung und Krisenprüfung.
Lohnbuchhaltung
Bearbeitung und Einordnung lohnsteuerlicher und sozialversicherungsrechtlicher Fragen, insbesondere bei betrieblichen Veränderungen oder wirtschaftlichen Schwierigkeiten.
Baulohn
Unterstützung bei baulohnbezogenen Fragestellungen und bei der Einordnung besonderer Abrechnungs- und Nachweispflichten.
Steuern in Krise, Sanierung und Insolvenz
In wirtschaftlichen Krisen können Steuerforderungen, verspätete Meldungen, Betriebsprüfungen, Haftungsbescheide oder steuerstrafrechtliche Vorwürfe erhebliche zusätzliche Risiken auslösen. Hier ist eine rechtliche und steuerliche Betrachtung aus einer Hand sinnvoll.
```Für Unternehmer und Geschäftsführer
Bei Zahlungsstockungen, Rückständen beim Finanzamt oder drohender Insolvenz entstehen häufig persönliche Haftungsfragen. Die Kanzlei prüft steuerliche und rechtliche Risiken im Zusammenhang mit Geschäftsführung, Zahlungen, Abgaben und Insolvenzantragspflichten.
- Steuerrückstände und Finanzamt
- Haftung des Geschäftsführers
- Zahlungen in der Krise
- Betriebsprüfung und Nachforderungen
- Steuerliche Folgen von Sanierung und Insolvenz
Für Privatpersonen und Selbstständige
Auch bei privater Überschuldung, selbstständiger Tätigkeit oder Verbraucherinsolvenz können steuerliche Fragen eine Rolle spielen. Dies betrifft insbesondere offene Steuerforderungen, Einkommen, Vermögen, Unterlagen und laufende Erklärungspflichten.
- Steuerforderungen in der Privatinsolvenz
- Selbstständigkeit und Überschuldung
- Offene Steuererklärungen
- Korrespondenz mit Finanzbehörden
- Einordnung wirtschaftlicher Unterlagen
Die steuerliche Beratung steht nicht isoliert im Vordergrund, sondern ergänzt die insolvenzrechtliche Ausrichtung der Kanzlei dort, wo steuerliche Fragen für die rechtliche Beurteilung entscheidend sind.
Betriebsprüfung, Finanzamt und Steuerstrafverfahren
Bei Betriebsprüfungen, Nachfragen des Finanzamts, steuerlichen Nachforderungen oder dem Vorwurf steuerlicher Pflichtverletzungen ist eine sorgfältige Einordnung erforderlich. Die Kanzlei unterstützt bei der Prüfung der Unterlagen, der Kommunikation mit Behörden und der rechtlichen Bewertung der Situation.
Besondere Bedeutung hat dies, wenn steuerliche Themen mit Liquiditätsproblemen, drohender Insolvenz, Geschäftsführerhaftung oder strafrechtlichen Risiken zusammentreffen.
Steuerliche Fragen im wirtschaftlichen Kontext klären
Wenn steuerliche Rückstände, Finanzamtskorrespondenz, Betriebsprüfung oder wirtschaftliche Schwierigkeiten zusammenkommen, sollte der Sachverhalt frühzeitig rechtlich und steuerlich eingeordnet werden.
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