Hinweise zum Mandatsverhältnis
```1. Kein Mandat durch Websitebesuch
Der Besuch dieser Website, das Lesen der Inhalte oder die bloße Kontaktaufnahme per E-Mail, Telefon oder Telefax begründen noch kein Mandatsverhältnis.
Ein Mandatsverhältnis kommt erst zustande, wenn die Übernahme des Mandats ausdrücklich bestätigt wurde. Ohne ausdrückliche Mandatsannahme besteht keine Verpflichtung zur rechtlichen oder steuerlichen Prüfung, Beratung, Vertretung oder Fristwahrung.
2. Erste Kontaktaufnahme
Bei der ersten Kontaktaufnahme sollten zunächst nur die wesentlichen Informationen mitgeteilt werden, die zur Einordnung des Anliegens erforderlich sind.
Bitte übersenden Sie keine umfangreichen oder besonders vertraulichen Unterlagen, bevor die Mandatsübernahme und der sichere Übermittlungsweg abgestimmt wurden.
3. Fristen und eilige Angelegenheiten
Bei laufenden Fristen, gerichtlichen Verfahren, behördlichen Bescheiden, Insolvenzverfahren, Vollstreckungsmaßnahmen, Pfändungen, Mahnungen oder sonstigen eilbedürftigen Angelegenheiten sollte unverzüglich telefonisch Kontakt aufgenommen werden.
Die Übersendung einer E-Mail, eines Telefax oder sonstiger Unterlagen führt nicht automatisch zur Prüfung oder Wahrung von Fristen.
4. Prüfung der Mandatsannahme
Vor Annahme eines Mandats kann eine Prüfung erforderlich sein, insbesondere ob ein Interessenkonflikt besteht, ob die Angelegenheit bearbeitet werden kann und ob die erforderlichen Informationen vollständig vorliegen.
Erst nach positiver Prüfung und ausdrücklicher Annahme wird das Mandat übernommen.
5. Vertraulichkeit
Rechtsanwälte und Steuerberater unterliegen gesetzlichen Verschwiegenheitspflichten. Vertrauliche Informationen werden entsprechend den gesetzlichen und berufsrechtlichen Vorgaben behandelt.
Bitte beachten Sie jedoch, dass unverschlüsselte elektronische Kommunikation Sicherheitsrisiken aufweisen kann.
6. Kommunikation per E-Mail
Die Kommunikation per E-Mail erfolgt nur, soweit sie zweckmäßig und zulässig ist. Eine vollständig sichere Übertragung kann bei unverschlüsselter E-Mail-Kommunikation nicht gewährleistet werden.
Wenn Sie eine verschlüsselte oder besonders sichere Übermittlung wünschen, teilen Sie dies bitte vor Übersendung vertraulicher Unterlagen mit.
7. Vergütung
Die Vergütung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften oder nach einer gesonderten Vergütungsvereinbarung. Über die maßgeblichen Grundlagen der Vergütung kann im Rahmen der Mandatsanbahnung informiert werden.
Eine Erstprüfung, Beratung oder Vertretung kann vergütungspflichtig sein, sofern ein Mandat zustande kommt oder eine entsprechende Beauftragung erfolgt.
8. Mitwirkungspflichten
Für eine sachgerechte Bearbeitung ist erforderlich, dass alle wesentlichen Informationen, Unterlagen, Fristen und Änderungen vollständig und rechtzeitig mitgeteilt werden.
Unvollständige oder verspätet übermittelte Informationen können die rechtliche oder steuerliche Beurteilung sowie die Bearbeitung einer Angelegenheit beeinträchtigen.
9. Keine Erfolgsgarantie
Eine rechtliche oder steuerliche Beratung und Vertretung kann eine sorgfältige Prüfung und Bearbeitung gewährleisten, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen, gerichtlichen oder behördlichen Erfolg garantieren.
10. Zuständigkeit und Annahme im Einzelfall
Die Kanzlei entscheidet nach Prüfung des jeweiligen Sachverhalts, ob und in welchem Umfang eine Mandatsübernahme erfolgen kann. Ein Anspruch auf Mandatsannahme besteht nicht.
11. Aktualität dieser Hinweise
Diese Hinweise können angepasst werden, wenn sich rechtliche Anforderungen, organisatorische Abläufe oder Kommunikationswege ändern.
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